Stellungnahme AdR

Stellungnahme AdR

Europäische Union > Recht der Europäischen Union > Rechtsakt der EU > Stellungnahme (EU)
Europäische Union > Institutionen der Europäischen Union und Europäischer öffentlicher Dienst > Einrichtung der EU > Europäischer Ausschuss der Regionen

Stellungnahme AdR

Eurovoc-Referenz

8489 Stellungnahme AdR

Verwandte Begriffe

Alternative Konzepte

  • Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

Definition

Der Ausschuss der Regionen gibt sachbezogene Stellungnahmen zu Fragen ab, die den regionalen Bereich betreffen. Der AdR gibt obligatorische Stellungnahmen ab, wenn der Vertrag dies vorsieht. Zudem kann er jedes Mal angehört werden, wenn das Parlament, die Kommission oder der Rat dies für erforderlich erachten, selbst wenn der Vertrag es nicht vorsieht. Die Stellungnahmen dienen dazu, die anderen Organe bei der Rechtsetzung zu beraten, sind jedoch nicht verbindlich.

Andere Sprachen

Eigenschaften und Werte der Stellungnahme AdR

  • URI https://de.legalthesaurus.org/stellungnahme-adr/
  • skos:Begriff: https://de.legalthesaurus.org/stellungnahme-adr/

Bevorzugte lexikalische Bezeichnungen

Generische Begriffe

Spezifische Konzepte

Verwandte Konzepte

Alternative lexikalische Bezeichnungen

Dokumentationshinweise

Thematische Indizierung

Sonstige allgemeine Informationen

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