Dreiervorsitz

Dreiervorsitz

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Dreiervorsitz

Eurovoc-Referenz

447604 Dreiervorsitz

Definition

Der Vorsitz im Rat wird im Turnus von den 28 Mitgliedstaaten der Union für eine Amtszeit von jeweils sechs Monaten wahrgenommen. Um den Arbeiten des Rates mehr Kontinuität zu verleihen, arbeiten jeweils drei aufeinanderfolgende halbjährliche Vorsitze eng zusammen. Die „Dreiervorsitze“ arbeiten jeweils ein gemeinsames Tätigkeitsprogramm des Rates für einen Achtzehnmonatszeitraum aus.

Andere Sprachen

Eigenschaften und Werte der Dreiervorsitz

  • URI https://de.legalthesaurus.org/dreiervorsitz/
  • skos:Begriff: https://de.legalthesaurus.org/dreiervorsitz/

Bevorzugte lexikalische Bezeichnungen

Generische Begriffe

Spezifische Konzepte

Verwandte Konzepte

Alternative lexikalische Bezeichnungen

Dokumentationshinweise

Thematische Indizierung

Sonstige allgemeine Informationen

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