Delegierter Beschluss

Delegierter Beschluss

Europäische Union > Recht der Europäischen Union > Rechtsakt der EU > Beschluss (EU)

Delegierter Beschluss

Eurovoc-Referenz

440605 Delegierter Beschluss

Alternative Konzepte

  • Delegierter Beschluss der Kommission

Geschichte

Im Vertrag von Lissabon (1.12.2009) eingeführter Begriff.

Definition

Delegierte Rechtsakte ergänzen oder ändern bestimmte nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts. Diese Rechtsakte werden von der Kommission unter der Aufsicht des Gesetzgebers – Europäisches Parlament und/oder Rat der Europäischen Union – erlassen, der diese Übertragung jederzeit widerrufen kann (Artikel 290 AEUV).

Andere Sprachen

Eigenschaften und Werte der Delegierter Beschluss

  • URI https://de.legalthesaurus.org/delegierter-beschluss/
  • skos:Begriff: https://de.legalthesaurus.org/delegierter-beschluss/

Bevorzugte lexikalische Bezeichnungen

Generische Begriffe

Spezifische Konzepte

Verwandte Konzepte

Alternative lexikalische Bezeichnungen

Dokumentationshinweise

Thematische Indizierung

Sonstige allgemeine Informationen

[rtbs name=”thesaurus-lawi”][rtbs name=”microthesauri”][rtbs name=”skos”][rtbs name=”thesaurus-eurovoc”]


Posted

in

,

by

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *